Anfragen und Anträge der Kreistagsfraktion DIE LINKE.

Kreishaushalt 2024

Rede des Fraktionsvorsitzenden Udo Quarz

Rede der Fraktion „Die Linke“ zum Entwurf des Haushaltsplanes des Jahres 2024

des Kreises Altenkirchen am 18.12.2023 im Kreistag des Landkreises Altenkirchen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Enders,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Vertreter der Presse,

 

auch ich möchte zunächst einen herzlichen Dank an Sie, den Kreisvorstand,

die Mitarbeiter der Finanzabteilung und an alle anderen Mitarbeiter der Kreisverwaltung richten.

Ich bitte Sie, Herr Landrat meinen Dank an alle ihre Mitarbeiter weiterzugeben.

 

Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist im Ergebnishaushalt

mit Erträgen von 273,0 Mio. Euro und Aufwendungen von 277,6 Mio. Euro einen

Fehlbedarf von 4,5 Mio. Euro aus.

 

Damit wurde die Hoffnung, daß die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches

eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzen bringt, nicht erfüllt.

Bereits der laufende Ergebnishaushalt 2023 rutscht gegenüber der ursprünglichen

Planung ins Defizit.

Der Haushalt des nächsten Jahres wird, gemäß der Planung, trotz einer Erhöhung

der Kreisumlage von 3 Prozentpunkten auf 43 v.H. zu einer weiteren Erhöhung

des Defizites auf 4,5 Mio. führen.           

Dies verringert erneut den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinden.

 

Die finanzielle Gesamtsituation erfordert jedoch die Erhöhung der Kreisumlage

auf 43,0 v.H., da ansonsten die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts über das Maß

hinaus gefährdet wird, was durch den nicht ausgeglichenen Haushalt ohnehin bereits

eingeschränkt wird.  

Die Erhöhung der Kreisumlage wird von uns daher, unter Berücksichtigung der gesamten

finanziellen Lage, befürwortet.

 

Durch die Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes wurde zwar eine

gerechtere Verteilung der Finanzmittel insgesamt erreicht, jedoch wurde durch

die Verringerung der Finanzausgleichsmasse der finanzielle Handlungsrahmen

eingeschränkt.

Unsere Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen

durch Land und Bund bleibt daher weiterhin bestehen.

Ebenso wird jedoch leider weiterhin der Grundsatz der Leistungsfähigkeit bei der

Steuererhebung nicht beachtet.

Es bleibt daher die Forderung weiter bestehen, daß auch soziale Aspekte in die

Steuererhebung einbezogen werden.      

 

In vielen Ausgabebereichen sind die Kosten durch steigende Fallzahlen und durch

Rechtsansprüche geprägt, so daß kaum relevante Einflußmöglichkeiten bestehen.

In anderen Bereichen muß jedoch die fehlende Einhaltung des Konnexitätsprinzips

festgestellt werden.

So steigt das Defizit im Bereich Schülerbeförderung/ÖPNV weiter an und beträgt,

gemäß Planung 14,5 Mio. Euro.

Die Höhe der Bezuschussung des Landes in diesem Ausgabenbereich wird auch der

Definition als Pflichtaufgabe nicht gerecht.

 

Im Bereich der Personalkosten der Kindertagesstättenträger steigt das Defizit weiter

auf geplante 29,5 Mio. Euro.

Damit werden weniger als die Hälfte der Aufwendungen bezuschusst.

Das ist aus unserer Sicht viel zu wenig, da es sich hier um eine klassische Pflichtaufgabe

handelt.

Das Konnexitätsprinzip wird also auch hier nicht beachtet.

 

Ebenso unsolidarisch verhält sich der Bund.

Bei der kürzlich mit den Ländern getroffenen Regelung für die Übernahme der

Kosten für Flüchtlinge wurde die Zahlung von 7.500 Euro pro Flüchtling vereinbart,

was nach Angabe von Ländervertretern etwa nur der Hälfte der tatsächlichen Kosten

entspricht.   

 

Die freiwilligen Leistungen des Kreises in der Regional- und Kreisentwicklung sowie

im Bereich der kulturellen Einrichtungen, halten wir im Sinne guter

Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im Kreis Altenkirchen für notwendig.

 

Die Arbeit der kulturellen Einrichtungen, VHS, Musikschule und Bergbaumuseum

ist in vielerlei Hinsicht gut und wichtig.

Die Ausgaben in diesem Bereich sind gewissermaßen Investitionen in die Zukunft.

Dem Wirtschaftsplan 2024 der kulturellen Einrichtungen werden wir daher zustimmen.

 

Das neue Abfallwirtschaftskonzept wurde in einem Facharbeitskreis vorbereitet und

beraten und gibt einen guten Ausblick auf die Abfallpolitik des Kreises in den

nächsten Jahren.

 

Wir werden dem Abfallwirtschaftskonzept, dem Wirtschaftsplan, der Gebühren-

kalkulation sowie den beiden Änderungssatzungen zustimmen.

 

Die insgesamt geplanten Ausgaben sowie auch deren Steigerungen gegenüber dem

Vorjahr sind für uns absolut nachvollziehbar und notwendig um die Einrichtungen des

Kreises  und die Infrastruktur des Kreises auf einem guten Stand zu halten.

 

Die geplanten Investitionen des Kreises sind ebenfalls in vollem Umfang erforderlich

um die kreiseigenen Gebäude, Straßen und sonstigen Einrichtungen auszubauen und in

einem guten Zustand zu halten.

 

Wir werden daher dem Haushaltsplanentwurf in der von der Verwaltung vorgelegten Form

zustimmen.

 

Ich habe lange überlegt, ob ich was zu der aktuellen Krankenhaussituation sage, ich möchte

mich daher kurzfassen.

 

Aus unserer Sicht wäre es unbedingt wichtig, bestehende Strukturen so gut wie möglich

aufrechterhalten, damit zukünftige evtl. bessere finanzielle Rahmenbedingungen auch

genutzt werden können.

Der Kreis Altenkirchen sollte hierbei auch seiner Verantwortung gerecht werden.

 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

VIELEN DANK